Ad-Words Rechnung für´s Finanzamt

Das Google Abrechnungssystem ist verwirrend und meine Kunden fragen sich oft, wo Sie die Rechnung für das Finanzamt erhalten. Tatsächlich versendet Google keine Rechnungen. Sie müssen diese in Ihrem Ad-Words Konto selbst generieren.

Zum allgemeinen Verständnis des Ad-Words Abrechnungssystems

Ihre Rechnung müssen Sie sich selbst zusammenstellen und ausdrucken. Dabei ist zu unterscheiden zwischen ‚Aufstellung von Kosten‘ und ‚Aufzeichnung der erhaltenen Zahlungen‘. Für das Finanzamt dürfte der letztere Punkt relevant sein. Sie müssen folglich nur noch den Zeitraum auswählen und können über diese Abfrage eine Rechnung für Ihre Unterlagen und das Finanzamt ausdrucken.

Unterscheiden Sie:

  1. ‚Aufstellung von Kosten‘ sehen Sie die gesamten Kosten, die im jeweiligen Monat angefallen sind. Diese Angabe gibt lediglich die Nutzung des AdWords-Kontos wider.
  2. ‚Aufzeichnung der erhaltenen Zahlungen‘, sehen Sie alle Abbuchungen im Abrechnungsmonat. Für Buchhaltungs-Zwecke ist dieser Betrag relevant!

Die neue Ad-Words Benutzeroberfläche ist dahingehend etwas einfacher geworden. Zu Ihrer Rechnung gelangen Sie über folgende Menüpinkte:

 

Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen

Das deutsche Finanzamt verlangt eine Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen. Google weisst allerdings keine Umsatzsteuer auf der Rechnung aus. Auf den Google Hilfeseiten heisst es dazu:

Wie man sieht, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen – statt dessen steht dazu ein Satz unten auf der Rechnung.
Früher gab es ausgewiesene Mehrwertsteuer unseres Wissens nach auf Rechnungen, wenn man bei der AdWords-Kontoerstellung „Privatperson“ angegeben wurde – inzwischen muss man jedoch den Steuerstatus „Unternehmen“ angeben. In der AdWords Hilfe zu „Steuern in Ihrem Land“ schreibt Google:

  • Wir benötigen Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr)
  • Für Ihr Konto wird keine Mehrwertsteuer berechnet.
  • Sie sind für die Veranlagung und Zahlung der Mehrwertsteuer zu dem in Ihrem EU-Mitgliedsland geltenden Steuersatz selbst verantwortlich. Es gelten die Bestimmungen des Artikels 44 der Richtlinie 2006/112/EG des Europäischen Rats.

Geben Sie folglich bei der Einrichtung Ihres Ad-Words Kontos IhreUSt-IdNr. an. Mit der USt-IdNr, teilen Sie Google mit, dass Sie Unternehmer sind und keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Im Allgemeinen gilt diese Regelungen für Geschäfte mit EU-Ländern und den USA. Wie dies isich dies steuerrechtlich in Ihrem Fall verhält besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.