EuGH-Urteil zu Tracking-Cookies und Facebook Like-Button

Nutzer zeigen sich genervt von den Cookie-Hinweisen und die Rechtslage ist alles andere als eindeutig. Der EuGH hat nun ein wegweisendes Urteil gefällt. Demnach sind Tracking Cookies ohne echte Einwilligung rechtswidrig und dürfen abgemahnt werden. Also falls Ihre Website Cookies für Tracking / Marketingzwecke verwendet, müssen Sie jetzt handeln:

  • Ein reiner Cookie Hinweis ist laut EuGH nicht ausreichend.
  • Verwenden Sie stattdessen Banner mit Einwilligungsmöglichkeit. So werden Tracking-Daten erst übertragen werden, nachdem der Nutzer aktiv eingewilligt hat.
Hinweis

Nicht alle Cookies benötigen eine Einwilligung. So gibt es Cookies, die keine Daten weitergeben (wie Session-Cookies, Cookies für LogIns oder Sicherheit). Diese Cookies gehören m.E. zum Betrieb einer Website. Leider ist diese Aussage nicht rechtsverbindlich, denn die DSGVO macht keine Aussagen dazu.

Zudem gibt es ein EuGH Urteil zum Facebook Like Button, welches die Informationspflicht für Webseitenbetrieber eindeutig regelt. Demnach darf der Like Button erst Daten an Facebook senden, nachdem der User aktiv zugestimmt hat.

Bei einer Standardeinbindung des Facebook Like Button werden Daten bereits beim Aufruf der Website gesendet. Die Standardeinbindung ist somit rechtswidrig! Verwendet Ihre Website den Facebook Like Button? Oder einen ähnlichen Button anderer Sozialer Netzwerke? Dann müssen Sie handeln!

Hinweis

Es gibt technische Lösungen für die rechtskonforme Einbindung des Facebook Like Buttons