Google Analytics rechtssicher einsetzen

Wenn Sie Google Analytics (GA) auf Ihrer Website einsetzten, wird das Verhalten Ihrer Besuchern ausgemessen (Tracking). Mit dem Tracking erhebt GA zahlreiche Daten, die sich Nutzern zuordnen lassen Diese Erhebung personenbezogener Daten steht eigentlich im Widerspruch zum Datenschutz. Datenschützer haben dies jahrelang kritisiert und sich letztendlich mit Google auf eine rechtskonforme Nutzung von GA geeinigt. Was nicht heisst, dass Sie GA jetzt bedenkenlos einsetzen können! Als Seitenbetreiber müssen Sie einiges beachten und modifizieren um GA rechtssicher nutzen zu können.

Wie Sie GA rechtssicher einsetzen – eine Schritt für Schritt Anleitung

1) Trackingcode modifizieren
Damit die Daten auf Ihrer Website rechtskonform erhoben werden, müssen Sie den Standard – Trackingcode anpassen. Die Modifikationen am Code bewirken, dass:
a) IP-Adressen anonymisiert werden
b) Das Tracking vom Nutzer deaktiviert werden kann
c) Die Dauer der Speicherung von erhobenen Daten reduziert wird
d) Löschen alter Daten in Ihrem GA – Account

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2) Trackingcode einbinden
Jede Seite die analysiert werden soll benötigt den Trackingcode. Laut Google soll der Trackingcode im Header der Website platziert werden. Bei Performanceproblemen kann der Code alternativ im Footer stehen.

3) Datenschutzerklärung anpassen
In Ihrer Datenschutzerklärung informieren Sie Ihre Nutzer über den Einsatz von GA. Es ist darzulegen, wie die Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. In diesem Zusammenhang ist auf die Auftragsdatenverarbeitung und IP-Anonymisierung zu benennen.

Hinweis: Sie brauchen dafür nicht zwingend einen Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten. Dank der Zusammenarbeit mit eRecht24 kann ich Ihnen eine rechtskonforme Datenschutzerklärung erstellen.

4) Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen
Da GA die erhobenen Daten an Google sendet und Google diese Daten speichert und verarbeitet, müssen Sie mit Google einen Vertrag zur Auftragsverabeitung abschließen. Die “elektronischer Form” ist laut DSGVO hierfür ausreichend. Sie finden den Auftragsverarbeitungsvertrag in Ihrem Google – Konto im Menüpunkt Kontoeinstellungen.

 

Weiterführende Informationen zum rechtssicheren Einsatz von Google Analytics finden Sie auf den Seiten von eRecht24