Neue Datenschutzregeln: Was müssen Sie wissen?

die neue EU Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) muss ab dem 25.05.2018 angewandt werden. Damit versucht die EU den Datenschutz einheitlich zu regeln und erlaubt hohe Geldstrafen. Als Websitebetreiber werden Sie generell zur Verwendung möglichst datenschutzfreundlicher Voreinstellungen verpflichtet. Dabei dürfen nur Daten verarbeitet werden, die für den bestimmten Zweck erforderlich sind. Die EU-DSGVO regelt unter Anderem die Erfassung personenbezogener Daten. Die nachfolgenden Fragen helfen Ihnen zu klären:

  • Ob auf Ihrer Website personenbezogener Daten erhoben werden
  • Ob Änderungen auf Ihrer Website notwendig sind

Braucht Ihre Website einen Datenschutzhinweis?
Klares JA, wenn es sich um eine kommerzielle Website handelt. Dabei haben Ihre Website-Besucher einen Anspruch auf leicht verständliche Informationen zur Datenerhebung und Datenverarbeitung. Es muss klar sein ob und wie personenbezogene Daten erhoben werden. Auf die Verwendung von Google Analytics und Social Media Elemente muss hingewiesen werden.

Was ist bei der Verwendung von Google Analytics zu beachten?
Google Analytics erfasst persönliche Daten Ihrer Website Besucher. Deshalb müssen Sie im Datenschutzhinweis darauf hinweisen und zudem eine Möglichkeit des Wiederrufs einrichten. Die IP-Adressen von Website-Besuchern dürfen von Google Analytics nur gekürzt erfasst werden. Eine entsprechende Anonymisierungsfunktion findet sich in den Einstellungen.

Was ist bei der Verwendung von Social Media Elementen zu beachten?
Sind Facebook-Timeline, Twitter-Feed, Like-Buttons oder andere Social Media Elemente implementiert, benötigen Sie die Zustimmung des Website-Besuchers. Diese Social Media Elemente dürfen also erst nach Zustimmung Daten erheben. Benutzerfreundliche und Datenschutzkonforme Lösungen sind möglich – kontaktierenSie mich bei Bedarf.

Was ist bei der Verwendung von Cookies zu beachten?
Cookies werden zur Speicherung von Daten auf dem Rechner des Website-Besuchers verwendet. Typischerweise bei einem Warenkorb, einem Login-Bereich oder auch bei der Verwendung von Google Analytics. Dafür erheben und speichern Cookies personenbezogene Daten. Deshalb ist der Datenschutz bei der Verwendung von Cookies unbedingt zu beachten. Aus Ihrem Datenschutzhinweis muss hervorgehen, welche Daten zu welchem Zweck und wie lange gespeichert werden.

Müssen Sie für eine sichere Datenübertragung sorgen (SSL)?
Ja, sobald Sie personenbezogene Daten erheben bspw. mittels eines Kontaktformulars. Mit der Einrichtung eines SSL Zertifikats sorgen Sie für eine verschlüsselte und damit sichere Datenübertragung. Zudem gibt es weitere Gründe, die für SSL sprechen. Lesen Sie dazu meine Artikel:
Google kennzeichnet Websites ohne SSL Zertifikat
Was Sie bei der SSL Umstellung beachten müssen

 

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar, sondern will auf Änderungsbedarf im Zusammenhang mit den neuen Datenschutzregeln hinweisen. Sind Sie Kunde von POSTkomm? Dann berate ich Sie zu diesem Thema kostenfrei. Im Zweifelsfall ist aber sicherlich ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.