Verkehrssicherheit: Welche Ausstattung ist für ein Fahrrad Pflicht?

Radfahrer sehen gerne darüber hinweg, doch es gibt genaue Vorgaben, wie ein Fahrrad ausgestattet sein muss. Nur wenn sie erfüllt sind, darf man es außerhalb von privatem Gelände nutzen, denn im öffentlichen Raum muss Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Ausnahmen gibt es nicht, darauf weist fahrradexperten.com hin. Werden bei einer Kontrolle Mängel festgestellt, ist ein Bußgeld fällig.

Bremsen, Lampen und Pedalen

Vorgeschrieben sind zwei Bremsen, die unabhängig voneinander funktionieren müssen. Anders als bei einem Fahrrad für Erwachsene, müssen es bei Kinderrädern eine Handbremse und ein Rücktritt sein. Genau festgelegt ist auch die Beleuchtung. Vorne sind eine Lampe und ein weißer Reflektor Pflicht, hinten wird die Lampe mit einem roten Reflektor kombiniert. Statt der lange üblichen gelben Speichenreflektoren, von denen vier pro Rad montiert sein mussten, können heute auch weiße Reflektorenstreifen an Speichen oder Reifen angebracht werden. Nicht fehlen dürfen festverschraubte und reflektierende Pedalen und eine gut wahrnehmbare Klingel. Aufgehoben ist seit 2013 die Dynamopflicht und damit der Akku- und Batteriebetrieb grundsätzlich erlaubt. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Beleuchtung auch tagsüber funktioniert.

Freiwillige Sicherheitsvorkehrungen

Sportliche Fahrer verzichten lieber darauf, doch dem Durchschnittsfahrer tun Schutzbleche und ein Kettenschutz gute Dienste. Sie verhindern Verschmutzungen und Stürze, durch in die Kette geratene Kleidung. Hohe Wimpel für Kinderräder, die es in jedem Fahrradladen zu kaufen gibt, sind nicht nur dekorativ. Sie erhöhen die Sicherheit der kleinen Verkehrsteilnehmer ebenso wie eine Abstandskelle. Während Fahrradhelme für die Kleinen eine Selbstverständlichkeit sind, fremdeln immer noch viele Erwachsene mit ihnen. Jeder sollte sich jedoch vergegenwärtigen, dass sie vor Kopfverletzungen schützen oder sie zumindest abmildern können.