Was muss im Impressum stehen?

Als Webseitenbetreiber sind Sie laut Telemediengesetzes (TMG) verpflichtet ein Impressum anzugeben. Was genau in diesem Impressum stehen muß:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Seitenbetreibers. Sowie bei juristischen Personen der vollständige Name der Gesellschaft mit Formzusatz (GmbH, GbR)
  • Der ausgeschrieben Vor- und Zuname der vertretungsberechtigten Person(en)
  • Daten zur unmittelbaren Kontaktaufnahme, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fax
  • Handelsregisternummer und Registergericht, soweit vorhanden
  • Umsatzsteuer-ID (§ 27a UStG) und Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c Abgabenordnung), soweit vorhanden
  • Für Tätigkeiten, die der behördlichen Zulassung bedürfen ist hier die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben
  • Bei reglementierten Berufen ist die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie der Staat anzugeben. Zudem die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen sowie einen Link hierauf.

Weitere Angaben, die üblicherweise im Impressum stehen:

  • Angaben zu Bildrechten / Quellen
  • Angaben zum Designer / Programmierer /Texter

Diese Angaben ergeben sich aus den jeweiligen Nutzungsverträgen. Beispielsweise Nutzungsrechte auch so geregelt sein, dass der Fotograf unter jedem Bild zu nennen ist.

Hinweis zum Design: Es ist darauf zu achten, dass der Link „Impressum“ stets gut sichtbar per direktem einfachem Link von allen Unterseiten des Angebots erreichbar ist. Der Impressums-Link darf nicht von Popup Elementen oder dergleichen verdeckt werden.